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Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Präambel

Die Herausgeber und Autorinnen und Autoren des Logistics Journal verpflichten sich zur Wahrung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis. Gute wissenschaftliche Praxis findet ihren wesentlichen Ausdruck darin, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Methoden und Ergebnisse des eigenen wissenschaftlichen Handelns kontinuierlich auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Die Grundsätze schließen ferner ein, dass jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler sich selbst gegenüber und auch gegenüber der wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Öffentlichkeit in allen Aspekten des wissenschaftlichen Arbeitens Ehrlichkeit übt.

Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Im Sinne dieser Grundsätze und im Zusammenhang wissenschaftlicher Arbeit und Veröffentlichung innerhalb des Logistics Journal umfasst dies insbesondere:

  1. die Anerkennung und Einhaltung der Grundzüge guter wissenschaftlicher Praxis,
  2. die Arbeit lege artis,
  3. die Achtung geistigen Eigentums Anderer,
  4. die nachvollziehbare Beschreibung der angewandten Methoden,
  5. die vollständige Dokumentation aller im Forschungsprozeß erhobenen und für die Veröffentlichung relevanten Daten,
  6. das Bemühen um eine nachprüfbare Darstellung der Forschungsergebnisse,
  7. die korrekte Verwendung von Darstellungen oder Abbildungen,
  8. die Anerkennung von Rechten anderer in Bezug auf: von diesen geschaffenen, urheberrechtlich geschützten Werke oder von diesen stammenden, wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, Hypothesen, Lehren oder Forschungsansätze durch Unterlassung der unbefugten Verwendung unter Anmaßung der Autorschaft (Plagiat), der Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen anderer (Ideendiebstahl), insbesondere als Gutachter, der Anmaßung wissenschaftlicher Autor- oder Mitautorschaft, der Verfälschung des Inhalts oder der unbefugten Veröffentlichung und das unbefugte Zugänglichmachen gegenüber Dritten, solange das Werk, die Erkenntnis, die Hypothese, die Lehre oder der Forschungsansatz noch nicht veröffentlicht sind,
  9. die Inanspruchnahme der (Mit-) Autorschaft eines anderen nur mit dessen Einverständnis,
  10. das Einbeziehen auch der erhobenen Daten und erwogenen Argumente, welche die eigenen Schlussfolgerungen nicht stützen.

Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen tragen die Verantwortung für deren Inhalt gemeinsam. Eine so genannte "Ehrenautorschaft" ist ausgeschlossen.

Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen sollen auf haltbaren und gesicherten Trägern in der Einrichtung, in der sie entstanden sind, für zehn Jahre aufbewahrt werden.

Dieses Dokument basiert auszugsweise auf dem Dokument "Regeln guter wissenschaftlicher Praxis" der Universität Dortmund, veröffentlicht am 20.08.2004 auf www.vsl.mb.uni-dortmund.de von Menzel.